Was sie schon immer wissen wollten
Info – Ecke (ABC) oder was Sie schon immer wissen wollten
Adressenänderung
Für die Aktualität der Personaldaten ist es wichtig, dass Sie uns Änderungen Ihrer Adresse oder Telefonnummer möglichst schnell bekannt geben. Dies gilt auch für Personenstands- und Namensänderungen sowie für Änderungen bei der Wahrnehmung des Erziehungsrechts.
Arztbesuche
- sollen möglichst außerhalb der Unterrichtszeit liegen
Befreiung Antrag auf Befreiung oder Beurlaubung
Die Beurlaubung eines Schülers vom Besuch des Unterrichts oder anderer teilnahmepflichtiger schulischer Veranstaltungen kann nur aus besonderen Gründen auf schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen. Der Antrag soll rechtzeitig gemäß den Vorgaben der Schule eingereicht werden, so dass dieser eine angemessene Bearbeitungsfrist zur Verfügung steht.
Reise- und Urlaubstermine der Eltern gelten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung. Urlaubsreisen müssen in den Schulferien geplant werden.
Antrag beim Klassenlehrer: - bis zu insgesamt drei Tagen innerhalb eines Schuljahres
Antrag beim Schulleiter: - bis zu insgesamt vier Wochen innerhalb eines Schuljahres
Antrag beim Staatlichen Schulamt: - zeitlich darüber hinausgehende Beurlaubungen
Beurlaubung (Sport / Schwimmen)
Schüler können aus zwingenden Gründen ganz oder teilweise vom Sport- oder Schwimmunterricht beurlaubt werden.
Die Beurlaubung muss von den Eltern schriftlich beantragt und begründet werden. Ein ärztliches Attest ist beizufügen, sofern die Gesundheitsstörung nicht offensichtlich ist. Wenn die Beurlaubung einen Zeitraum von vier Wochen überschreitet, ist ein Formular verbindlich (in der Schule erhältlich).
Sofern für das Attest Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen.
Für die beurlaubten Schüler besteht Anwesenheitspflicht im Unterricht.
Bürozeiten Stand August 2024
Montag 7.00 – 13.00 Uhr
Dienstag 7.00 – 13.00 Uhr
Mittwoch 7.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag 7.00 – 13.00 Uhr
Freitag 7.00 – 13.00 Uhr
Änderungen von Adressen und Telefonnummern müssen umgehend der Schule bekannt gegeben werden.
Elternmitarbeit
Die Eltern arbeiten in den Gremien der Schule mit. Die Elternversammlung der Klasse wählt aller zwei Jahre aus ihrer Mitte zwei Elternsprecher. Die Elternsprecher jeder Klasse bilden die Elternkonferenz.
Elternsprechtage
Hier werden die Eltern über die Lernentwicklung ihres Kindes informiert. In jedem Schulhalbjahr findet ein Elternsprechtag statt.
Erreichbarkeit
In dringenden Fällen (z.B. bei einer plötzlich auftretenden Krankheit oder bei einem Unfall) ist es notwendig, dass wir die Eltern des betroffenen Kindes durchgehend erreichen können. Daher ist es auch unumgänglich, dass wir stets eine aktuelle Telefon- oder Handynummer der Eltern oder sonstiger Angehöriger haben. Im Krankheitsfall muss Ihr Kind abgeholt werden. Es darf nicht alleine heimgehen.
Förderverein
An unserer Schule gibt es einen aktiven Förderverein. Dieser setzt sich für das Wohl der Schule ein.
Frühstück
Die Kinder sollten ein gesundes Frühstück, wie z.B. Vollkornbrot, Obst usw., für die Frühstückspause mitbringen. Auf die Mitnahme von Bonbons, Schokolade oder Limo sollte verzichtet werden.
Fundsachen
Liegengebliebene Kleidungsstücke, Schuhe und Turnbeutel werden in einer Fundkiste gesammelt. Fundsachen können bis zur vorletzten Schulwoche abgeholt werden. Nicht abgeholte Gegenstände werden am Endes des Schuljahres entsorgt.
Gefundene Wertsachen werden im Sekretariat verwahrt.
Getränke
Die Kinder unserer Schule können Milch bestellen. Es wird Wasser zum Trinken bereitgestellt.
Handy
Die Schüler schalten beim Betreten des Schulgrundstücks das Handy aus.
Im Notfall darf der Schüler das Handy in Gegenwart einer Lehrkraft zum abgesprochenen Zweck einschalten.
Hausaufgaben
Jeder Schüler führt ein Hausaufgabenheft (mit Wochenübersicht, A5). Das Hausaufgabenheft ist für mindestens 14 Tage vorzuschreiben.
Der Schüler sollte die Hausaufgaben möglichst alleine bearbeiten. Die Verantwortung für die Vollständigkeit und die ordentliche Erarbeitung obliegt den Kindern und den Eltern.
Zeitlicher Rahmen: Klasse 1/ 2 30 min.
Klasse 3/ 4 45 min.
Klasse 5/ 6 60 min.
Läuse
Der Kopflausbefall wird sicher nie ausgerottet. Es ist hingegen mancher Vermutungen aber nicht ein Resultat von Unreinheit. Läusen ist die Sauberkeit der Haare völlig egal. Sie lieben auch saubere Köpfe. Es ist also keine Schande, sollte man einmal davon betroffen sein, aber es sollte der Schule umgehend gemeldet werden, damit ggf. Mitschüler zu Hause kontrolliert werden um eine Verbreitung zu vermeiden.
Im Falle eines Kopflausbefalles muss das Kind zu Hause bleiben und mit entsprechenden Mitteln, die der Kinderarzt verschreibt, behandelt werden. Erst nach einer erfolgreichen Behandlung darf das Kind die Schule wieder besuchen. Es ist aber unbedingt auf eine Nachbehandlung zu achten!!
Orientierungsarbeiten
Orientierungsarbeiten finden in der Jahrgangsstufe 2 im Fach Deutsch und in der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik statt.
Schulweg
Unfälle, die sich auf dem Schulweg ereignen und einen Arztbesuch nach sich ziehen, melden Sie bitte unverzüglich in der Schule, damit eine Unfallanzeige erstellt werden kann.
Eltern, die ihre Kinder wegen Erkrankung oder aus Termingründen vom Unterricht abholen, kommen ins Sekretariat.
Die Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen oder nach Unterrichtsschluss abholen möchten, warten bitte vor dem Schulgebäude.
Unterrichtszeiten
Das Schulhaus ist für die Schüler ab 7.30 Uhr geöffnet.
Aus Sicherheitsgründen wird die Schultür 7.50 Uhr geschlossen.
1./ 2. Stunde 7.45 - 9.15 Uhr
Frühstückspause / Hofpause
3. Stunde 9.45 - 10.30 Uhr
4. Stunde 10.35 - 11.20 Uhr
Mittagspause / Hofpause
5. Stunde 11.50 - 12.35 Uhr
6. Stunde 12.40 - 13.25 Uhr
7. Stunde 13.35 - 14.20 Uhr
Vergleichsarbeiten Vera
Im dritten Schuljahr werden im Frühjahr landesweit Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben.
Verkehrserziehung
Die Verkehrserziehung zieht sich im Rahmen des Sachunterrichts durch alle Schuljahre.
In Klasse 4 wird in Zusammenarbeit mit der Polizei die Radfahrausbildung in Theorie und Praxis durchgeführt, die mit der Fahrradprüfung abschließt.
Versicherung
Mit dem Schuleintritt besteht für Ihr Kind eine Unfallversicherung. In der Versicherung sind alle schulischen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Schulgeländes sowie der Schul- und Heimweg eingeschlossen.
Zeugnisse / Lernentwicklungsgespräche (LEG)
Halbjahr Schuljahresende
Klasse 1 LEG Zeugnis (schriftliche Form)
Klasse 2 LEG Zeugnis (schriftliche Form)
Klasse 3 Zeugnis (Zensuren) Zeugnis (Zensuren)
Klasse 4 Zeugnis (Zensuren) Zeugnis (Zensuren)
Klasse 5 Zeugnis (Zensuren) Zeugnis (Zensuren)
Klasse 6 Zeugnis (Zensuren) Zeugnis (Zensuren)
Grundschulgutachten